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Naturführungen Tellenmooshof 
 
 
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Angebote und Preise

Preise Moorführungen 
 
 
1 Person Fr. 50.- 
2 Personen à Fr. 30.- 
3 Personen à Fr. 22.- 
4 - 5 Personen à Fr. 20.- 
6 - 8 Personen à Fr. 17.- 
 
 
Rabatte: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Fr. 5.- 
 
Einheimischenrabatt: Gemeinde 15 Prozent, Amt Entlebuch 10 Prozent. 
 
Empfehlung: Barfuss an den Naturführungen teilnehmen! Da ist man besonders mit der Natur verbunden. Besonders an heissen Tagen ist das kühle,feuchte Moor sehr angenehm. 
 
Ich werde immer wieder gefragt ob ich anderswo, z.B. in Sörenberg auch Naturführungen mache. Nein, das tue ich aus zwei Gründen nicht. Erstens fehlt mir die Zeit dazu und zweitens müsste ich mit den dortigen Grundeigentümern zuerst einen Vertrag abschliessen. Ich mache die Führungen auf meinem eigenen Grund und Boden. Anderen Naturführern erteile ich keine Bewilligung die Naturflächen zu betreten. Ich mache nur zurückhaltend Werbung für meine Führungen, weil so ein Moor eigentlich am besten gar nie betreten werden sollte. Echte Naturfreunde tragen aber sehr Sorge zu den Pflanzen.  
 
 
Weitere Angaben und Einzelheiten auf Seite 3 meiner Haupthomepage; einfach links den Link "Meine Naturseite" anklicken!  
 
 
 
zu verkaufen: 
 
Naturbilder CD-Rom, über 1000 Fotos vom Tellenmooshof Fr. 35.- 
 
Flachmoor-Dokumentation, sehr informativ Fr. 12.- 
 
Die Versandkosten sind in den Preisen inbegriffen und die Teilnehmer von Naturführungen bekommen die beiden Angebote zu einem reduzierten Preis. (CD-Rom 25.-, Dokumentaton 8.-) 
 
 
 
 
Sommer 2004: hier erkläre ich den aufmerksamen Naturfreunden den Unterschied zwischen einem Hochmoor und einem Flachmoor. Dann ziehen wir die Schuhe aus und gehen an dem heissen Sommertag barfuss ins Moor. Die Gruppe (23 Personen)wurde dann unterteilt. Meine Tochter ( seit Apr. 2007 Dipl. Umweltnaturwissenschafterin ETH ) ubernahm eine Gruppe und die andere Gruppe hörte mir zu. Alle waren glücklich und zufrieden. Barfuss ist man halt noch besonders speziell mit der Natur verbunden......sehen, hören, riechen, fühlen und das alles in der unberührten Natur, wie sie vor 1000 Jahren schon so bestanden hat! 
 
 
So nicht! Am Dienstag den 7. Juni 2016 hat meine Ueberwachungskamera über 20 Bilder von einem Moorfrevler aufgenommen. Habe die Kamera damals im 3-Minutentakt eingestellt. Die Person trägt einen Stock oder Werkzeug bei sich und einen Plastiksack. Manchmal in gebückter Haltung, als ob da etwas gepflückt oder ausgegraben wird. Ich vermute wer es sein könnte, sage es aber nicht solange ich nicht sicher bin. Ich überlege mir, ob ich eine Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen will. Der angerichtete Schaden ist nicht abschätzbar. Kommt drauf an ob er seltene Pflanzen gestohlen hat, oder solche die zahlreich vorkommen. Dazu kommt meine entgangene Naturführung von 50 Franken. 
 
 
 
 
 
Gewisse Behörden sind mit verwerflichen Verfügungen und Weisungen für die Zerstörung der Moorlandschaften verantwortlich. Ein Bauer welcher berechtigt ist Direktzahlungen zu bekommen wird für die Moorpflege recht bezahlt. Einem Moorbesitzer welcher nicht oder nicht mehr direcktzahlungsberechtigt ist, werden die Beiträge für die Moorpflege um über 75 Prozent gekürzt. Einen vernüftigen Grund für so Diskriminierungen gibt es nicht; das ist einfach nur ein Skandal! Mit einem Stundenlohn von Fr. 1.50 kann kein Bauer sein Moor ohne grosse Verluste pflegen und seine Helfer bezahlen schon gar nicht! Die betroffenen Moorlandschaften werden dann teilweise zu Landwirtschaftsland und teilweise mit der Zeit zu Wald. 
 
20.09.2017: ab nächstem Jahr (sofern die Behörden und Gerichte gegen die Natur und mich sind)sind nicht gleich alle Moorpflanzen verschwunden, so dass Naturführungen bis auf weiteres möglich sein werden. Wer sich anmeldet sollte sich die Zeit von Mitte Mai bis Mitte Juni vormerken. Je nach Zeit, Lust und Wetter werde ich einen Teil vom Moor schon ab dem 10 Juni mähen und der andere Teil wird immer mehr mit Gebüsch überwachsen sein. Noch etwas: ich verbiete den kantonalen und eidgenössischen Kontrollinstanzen ausdrücklich meine Grundstücke zu betreten, aber sie dürfen sich zu den normalen Eintrittspreisen zu einer Führung anmelden.

 

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Letzte Änderung am 20.09.2017
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